Haustierkosten von der Steuer absetzen: So geht’s

Wusstest du, dass du einen Teil deiner Haustierkosten von der Steuer absetzen kannst? Viele Tierbesitzer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie nicht wissen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind. In diesem Ratgeber erfährst du genau, welche Kosten du geltend machen kannst, wo du sie in der Steuererklärung einträgst und welche Grenzen es gibt.

🔍 Welche Haustierkosten kann ich absetzen?

Grundsätzlich gilt: Haustiere sind steuerrechtlich Privatvergnügen. Du kannst also nicht einfach alle Kosten absetzen. Es gibt aber einige Bereiche, in denen der Fiskus mitzahlt:

✂️ Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Das ist der wichtigste Posten für Haustierbesitzer. Bestimmte Dienstleistungen rund um dein Haustier gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und sind steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, sie finden in deinem Haushalt oder in dessen Nähe statt.

Das kannst du absetzen:

  • Tierbetreuung in der eigenen Wohnung: Wenn ein Tiersitter zu dir nach Hause kommt und dort den Hund oder die Katze betreut
  • Gassi-Service: Ein Hundesitter holt deinen Hund ab und geht mit ihm spazieren
  • Fellpflege zu Hause: Ein mobiler Hundefriseur, der zu dir kommt
  • Tierarzt-Hausbesuche: Wenn der Tierarzt zu dir nach Hause kommt (nur der Arbeitslohn, nicht die Medikamente)

So funktioniert die Absetzung:

  • 20 % der Arbeitskosten sind absetzbar (nicht Materialkosten)
  • Maximal 4.000 € pro Jahr können abgesetzt werden
  • Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung!)
  • Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten ist erforderlich

Rechenbeispiel

AusgabeBetrag/JahrSteuerersparnis (20 %)
Tiersitter (2x pro Woche)2.400 €480 €
Gassi-Service1.200 €240 €
Mobiler Hundefriseur (4x jährlich)320 €64 €
Gesamt3.920 €784 €

🏥 Tierarztkosten absetzen?

Hier wird es kompliziert: Normale Tierarztkosten in der Praxis sind leider NICHT absetzbar. Sie gelten als private Lebensführung. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Tierarzt-Hausbesuch: Der Arbeitslohn (nicht Medikamente oder Material) ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
  • Außergewöhnliche Belastung: In Ausnahmefällen bei medizinisch notwendigen Therapie- oder Assistenzhunden – hier können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

💼 Haustier als Werbungskosten (Selbstständige & Berufe mit Tieren)

Wenn du dein Haustier beruflich nutzt, kannst du deutlich mehr absetzen:

  • Wachhund für Betriebsgelände: Alle Kosten (Futter, Tierarzt, Versicherung) als Betriebsausgabe
  • Therapiehunde: Wenn du als Therapeut einen Hund einsetzt, sind die Kosten absetzbar
  • Hütehunde: Für Landwirte und Schäfer
  • Berufe mit Hunden: Hundetrainer, Züchter, Tierarzthelfer – anteilige Absetzung möglich

📋 Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

KostenartWo eintragen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Tiersitter, Gassi-Service)Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 5
Betriebsausgaben (Selbstständige)Anlage EÜR / Anlage S
Außergewöhnliche Belastungen (Assistenzhund)Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten (berufliche Nutzung)Anlage N

💰 Was ist NICHT absetzbar?

Leider kannst du folgende Kosten nicht von der Steuer absetzen:

  • Anschaffungskosten des Tieres (Kaufpreis, Schutzgebühr)
  • Futter und Leckerlis
  • Tierarztkosten in der Praxis (nur Hausbesuche, siehe oben)
  • Hundesteuer (ist eine Aufwandsteuer und nicht absetzbar)
  • Hundeschule und Trainerkurse
  • Zubehör (Leine, Halsband, Spielzeug, Hundebett)
  • Tierpension (außerhalb des eigenen Haushalts)
  • Tierkrankenversicherung (privat nicht absetzbar)

💡 Tipps für maximale Steuerersparnis

  • Immer per Überweisung zahlen: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt!
  • Rechnungen aufbewahren: Arbeitskosten sollten separat ausgewiesen sein
  • Verträge aufsetzen: Auch mit privaten Tiersittern (Nachbar, Freund) – ein einfacher Vertrag genügt
  • Alle Dienstleistungen sammeln: Auch kleine Beträge summieren sich über das Jahr
  • Steuerberater fragen: Bei Unsicherheiten lohnt sich eine professionelle Beratung
🐾 Noch wichtiger als Steuern sparen: Eine gute Hundekrankenversicherung spart dir im Ernstfall tausende Euro an Tierarztkosten – und die Gesundheit deines Vierbeiners ist unbezahlbar.

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🐕 Sonderfall: Assistenz- und Therapiehunde

Für offiziell anerkannte Assistenz- und Blindenführhunde gelten besondere Regeln. Hier können deutlich mehr Kosten abgesetzt werden:

  • Anschaffung und Ausbildung des Assistenzhundes
  • Futter und Tierarztkosten
  • Versicherungen
  • Pflegezubehör

Diese Kosten werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit vorliegt. Die zumutbare Eigenbelastung wird dabei berücksichtigt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?

Nein, die Hundesteuer ist nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer, die der privaten Lebensführung zugeordnet wird. Das hat der Bundesfinanzhof mehrfach bestätigt.

Kann ich den Tiersitter meiner Nachbarin absetzen?

Ja, wenn die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet, die Nachbarin eine Rechnung stellt und du per Überweisung zahlst. Ein formloser Vertrag (Name, Adresse, Leistung, Betrag) reicht aus. Auch Minijob-Anmeldung ist eine Option – dann sind bis zu 510 € pro Jahr direkt als Steuerermäßigung absetzbar.

Ist eine Tierpension steuerlich absetzbar?

Nein, eine Tierpension ist in der Regel nicht absetzbar, da die Betreuung außerhalb deines Haushalts stattfindet. Nur Betreuung im oder am eigenen Haushalt wird als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Ausnahme: Wenn du beruflich reisen musst und die Betreuung als Werbungskosten geltend machen kannst (sehr eng ausgelegt, Steuerberater fragen).

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