Weil Einschläfern zu teuer war, ließ eine Frau den Hund ihrer Enkelin eiskalt verhungern

Wenn ein Hund alt und krank ist und es für ihn an der Zeit ist die Regenbogen zu überqueren, dann sollte man ihn von seinen Schmerzen erlösen. Eine 66-jährige Frau aus Wien jedoch ließ den Hund ihrer Enkelin an einen langsamen und qualvollen Tod sterben. Sie konnte nach eigenen Angaben kein Geld für das Einschläfern des Tieres aufbringen.

Frau ließ den Hund ihrer Enkelin eiskalt verhungern

In Wien wurde vor Kurzem eine 66-jährige Frau verurteilt, weil sie den Hund ihrer Enkeltochter verhungern ließ. Ihrer Schuld war sie sich vor der Richterin dennoch nicht bewusst. Der Hund gehörte eigentlich der 22-jährigen Enkelin, jedoch konnte diese sich aus zeitlichen Gründen nicht mehr um den Vierbeiner kümmern. Im Alter von 16 Jahren war der Hund dann so krank, dass der Tierarzt ihn einschläfern wollte. Die Großmutter behauptete jedoch, sie könne die Kosten nicht aufbringen. Daraufhin verendete der arme Vierbeiner langsam und qualvoll. 🙁

Vor Gericht behauptete die Tierquälerin sie habe dem Hund Futter hingestellt, jedoch konnte dieser sich weder bewegen noch fressen. Nicht mal die Bilder des abgemagerten Tieres schienen die Frau zu berühren. Die Enkelin und eigentliche Besitzerin des Vierbeiners konnte das Verhalten ihrer Großmutter sogar verstehen, da die Hälfte des Sparbuches bereits für den Hund draufgegangen sei. Sie, so sagte sie, sei nur ein bisschen wütend. Die 66-jährige wurde zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

So ein Verhalten ist einfach unbegreiflich und herzlos. Hoffentlich bekommen diese Menschen nie wieder ein Haustier…

Kommentar schreiben

Unbenannt
Alle Informationen zum Datenschutz findest Du in der Datenschutzerklärung.

Alle Kommentare (1)

Klaus-Dieter Guttmann
28.10.2017 20:48 Uhr

Schade , sie sollte veröffentlicht werden. Bin damit einverstanden!

Wer ein Lebewesen verhungern läst, hat die Hemmschwelle (rote Linie) überschritten, und muss mit einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewehrung bestraft werden!
Anschließend für ein Jahr unter Aufsicht in Tierheime oder ähnliches ehrenamtlich arbeiten, zu ihrer Regenerierung.

Antworten

Unbenannt