Tierquälerei in Köln: kupierter Dobermann Welpe zum Verkauf angeboten

Unter dem Kupieren von Hunden versteht man die operative Kürzung der Ohrmuschel bzw. der Rute. Früher waren diese Verstümmelungen vor allem bei Dobermann, Boxer, und ähnlichen Rassen an der Tagesordnung. Sie galten als „Schönheitsideal“ für die armen Tiere. Dem etwa sieben Wochen alten Welpen wird dabei eine Kupierschablone angelegt und alle überstehenden Teile des Ohres werden mit einem Skalpell abgeschnitten. Das Kupieren sowie die Einfuhr kupierter Tiere  ist mittlerweile jedoch schon seit 30 Jahren in Deutschland verboten.

Tierquälerei in Köln: Kupierter Dobermann wird verkauft

Kürzlich hatte ein Kölner Händler im Internet einen kupierten Dobermannwelpen zum Kauf angeboten. Eine Tierschützerin wurde auf die Anzeige des Händlers aufmerksam und meldete  sie sofort bei den Behörden. Dem Händler droht jetzt natürlich eine Strafe. Der arme Welpe wurde an das Tierheim Köln-Dellbrück übergeben. Das Tierheim äußerte sich auf Facebook kritisch zu diesem Vorfall: „Eigentlich dachten wir ja, das Thema Kupieren wäre komplett vom Tisch, aber anscheinend gibt es immer noch Menschen, die an dieser tierquälerischen Verstümmelung Gefallen finden.“ Leider gibt es hierzulande immer noch Leute, die bevorzugt einen kupierten Hund kaufen wollen. So lange die Nachfrage besteht, und einige Leute bereit sind dafür viel Geld zu bezahlen, liegt eine Änderung wohl in weiter Ferne.

Tierquälerei in Köln: kupierter Dobermann Welpe zum Verkauf angeboten

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Alle Kommentare (5)

Tanja
20.12.2016 23:13 Uhr

Deutsch Kurzhaar und Drahthaar werden auch heute noch kupiert, was eigentlich dem Gesetz widerspricht. Es könnte ja sein, dass sich die jagdlich geführten Hunde an der Rute verletzen könnten, deswegen lieber abschneiden. Da bleibt aber die Frage, wieso es beim English Pointer mit einem Schutz"kondom" und ohne kupieren geht? Sehr widersprüchlich...

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Albers. Peter
01.12.2016 21:03 Uhr

Leider ist die Einfuhr nach der 15 Lebenswoche erlaubt!Aber es ist tierschutzwidrig!Da gibts auch ein Urteil dazu.Unvorstellbar was man da "seinem" Welpen und rein nur(!!) der Optik wegen.Auf der Seite doberman-
fan.info werden noch gequälte Dobis a geboten, obwohl der Rassestandart geändert worden ist.

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Verena Müller
10.09.2016 17:07 Uhr

Leider alles falsch. Wenn dann richtig notieren:
"Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93)."

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Nina Füllhardt
10.09.2016 11:21 Uhr

Schade, dass schlecht Recherchiert wird und Halbwahrheiten verbreitet werden. Es gilt in Deutschland ein Kupierverbot. Das ist richtig. Jedoch ist die Einfuhr eines kupierten Hundes aus dem Ausland, in denen das Kupieren zum Teil noch erlaubt ist, vollkommen legal. Nur durch solch schlechte Recherche bzw. Vorurteile die geschürt werden, bekommen auch die Halter, die ihren Hund legal erworben oder ihren Hund aus dem Tierschutz haben, ein negatives Stigma auferlegt, dass sie nicht verdient haben. Viele mit kupierten Hunden werden eh schon massiv angegangen ohne vorher nach den Hintergründen zu Fragen, da muss man mit solch falschen Aussagen, den Leuten nicht auch noch unterstellen sie haben den Hund illegal ins Land geholt. Wäre schön wenn Sie bei Ihren Artikeln sich erst richtig über die Rechtslage informieren, dann denken und im Anschluss erst schreiben.

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Schnieschen
10.09.2016 08:58 Uhr

Da wurde aber sehr schlecht recherchiert und die Rechtslage vollkommen falsch dargelegt...

Ob man das kupieren toll findet oder nicht bleibt dahingestellt, wenn man allerdings einen im Ausland erworbenen Hund mit kupierung kauft, zB aus zweiter Hand oder ähnliches, ist das nicht strafbar... Da wäre ich mit einem Anwalt gegen an gegangen....

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